Einschreibegebühr (Anmelde- / Application fee)
- Erstes Kind: CHF 600.00.
- Weiteres Kind: CHF 500.00.
- Die Einschreibegebühr ist einmalig und nicht rückerstattbar; die definitive Aufnahme wird erst nach Zahlung garantiert.
Wichtig zur Verfügbarkeit der Gebührenangaben
- Die SIS Basel‑Allschwil stellte den Schulbetrieb zum Ende des Schuljahres 2025/26 ein; für diesen Standort gibt es daher keine aktive Gebührenstruktur für das Schuljahr 2026/27. Die folgende Aufstellung gibt die zuletzt publizierten Gebühren (Stand 16. März 2026) wieder.
Schulgeld – Beträge pro Semester nach Schulstufe (letzte veröffentlichte Angaben)
- Kindergarten 1: Einmalzahlung bei Semesterbeginn CHF 11,640.00; 6 monatliche Teilzahlungen CHF 1,979.00 (2 % Zuschlag auf die Ratenlösung).
- Kindergarten 2: Einmalzahlung bei Semesterbeginn CHF 12,580.00; 6 monatliche Teilzahlungen CHF 2,139.00 (2 % Zuschlag).
- Primarstufen 1–6: Einmalzahlung bei Semesterbeginn CHF 12,580.00; 6 monatliche Teilzahlungen CHF 2,139.00 (2 % Zuschlag).
- 7. bis 9. Klasse (Sekundarstufe): Einmalzahlung bei Semesterbeginn CHF 15,740.00; 6 monatliche Teilzahlungen CHF 2,676.00 (2 % Zuschlag).
- 10. Klasse: Einmalzahlung bei Semesterbeginn CHF 16,010.00; 6 monatliche Teilzahlungen CHF 2,722.00 (2 % Zuschlag).
- Gymnasium (11. und 12. Klasse): Einmalzahlung bei Semesterbeginn CHF 17,350.00; 6 monatliche Teilzahlungen CHF 2,950.00 (2 % Zuschlag).
- International Baccalaureate Diploma Programme (IBDP, 11. und 12. Klasse): Einmalzahlung bei Semesterbeginn CHF 14,980.00; 6 monatliche Teilzahlungen CHF 2,547.00 (2 % Zuschlag). Zusätzliche IB‑Prüfungsgebühren sind von den Eltern separat zu tragen. Sollte ein Pamoja‑Onlinekurs gewählt werden, werden dessen Kosten ebenfalls von den Eltern getragen.
- Hinweis zur Periodisierung: Das Schulgeld wird für ein Semester im Voraus in Rechnung gestellt; die jeweils ausgewiesenen Beträge gelten pro Semester. Eine Ratenzahlung in 6 Monatsraten ist möglich; die Ratenvariante enthält einen Zuschlag von 2 %. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt eine pro rata‑Berechnung.
Geschwisterrabatt
- Für das zweite und weitere gleichzeitig eingeschriebene Geschwisterkind gilt ein Geschwisterrabatt von 10 % auf das Schulgeld des jüngeren Kindes. Der Rabatt wird auf das Schulgeld des jüngeren Kindes angewendet.
Nachmittagsbetreuung / Betreuungskosten
- Gutscheine für sechs Stunden Betreuung: CHF 102.00 pro Gutschein.
- Kindergarten (Vorschuljahr): ganze Woche (5 Tage) CHF 2,400.00; ein Tag pro Woche CHF 480.00; Einzelbuchung pro Stunde CHF 18.00.
- Primarschule: ganze Woche (5 Tage) CHF 2,000.00; ein Tag pro Woche CHF 400.00; Einzelbuchung pro Stunde CHF 18.00.
- Weitere Kurs‑ und Betreuungskosten (zusätzliche AGs, Spezialkurse) werden separat ausgewiesen.
Sonstige, nicht im Schulgeld enthaltene Kosten
- Kosten für Ausflüge, Klassenfahrten, Lager, externe Prüfungen und Zertifikate, zusätzliche Services und Aktivitäten sind nicht im Schulgeld enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
- IB‑Abschlussprüfungen und optional gewählte externe Online‑Kurse (z. B. Pamoja) sind zusätzlich von den Eltern zu tragen.
Boarding / Internat
- Kein Internatsangebot für SIS Basel‑Allschwil; Boarding‑Gebühren sind nicht anwendbar. (Standort war als Tagesschule geführt.)
Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
- Das Schulgeld wird vor Beginn eines Semesters in Rechnung gestellt. Alternativ kann Schulgeld in Raten gezahlt werden (6 monatliche Teilzahlungen mit 2 % Zuschlag). Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen von 5 % p.a., Mahngebühren (ab der zweiten Mahnung CHF 20 pro Erinnerung) und Inkassokosten erhoben werden. Zertifikate oder Zeugnisse können bis zum Ausgleich offener Forderungen einbehalten werden.
- Konkrete Zahlungsinformationen und Zahlungsinstruktionen (z. B. Kontodaten/IBAN, Zahlungsreferenz) werden auf der Rechnung bzw. den Zahlungsunterlagen mitgeteilt.
Rückerstattungen, Kündigung und Vertragsbedingungen
- Die Einschreibegebühr ist nicht rückerstattbar. Wenn ein reservierter Platz trotz Zahlung der Einschreibegebühr nicht in Anspruch genommen wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Ordentliche Kündigung: Für eine Kündigung mit Wirkung zum Semesterende muss die schriftliche Kündigung per eingeschriebenem Brief bis spätestens 1. Dezember (Wintersemester) bzw. 1. Mai (Sommersemester) eingegangen sein; andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um das nächste Semester. Bei verspäteter Kündigung wird eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Schulgeldes für das betreffende Semester berechnet.
- Austritt während des Semesters: Bei Verlassen der Schule vor Semesterende wird das Schulgeld bis zum Ende der besuchten Woche pro rata berechnet (Schulferien bleiben unberücksichtigt). Bei ungenügender Vorankündigung kann zusätzlich eine Entschädigung von 25 % des Schulgeldes für das betreffende Semester erhoben werden.
- Force‑Majeure: Bei von Behörden angeordneter Schliessung (z. B. Epidemie, Pandemie, Naturereignis) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes.
Kurz und bündig — was Eltern praktisch wissen müssen
- Bezahlbar sind Anmeldegebühr (einmalig, nicht rückerstattbar) und das Schulgeld, das pro Semester vorab in Rechnung gestellt wird; Ratenzahlung (6 Monate) möglich gegen 2 % Zuschlag.
- Zusätzliche Kosten: Ausflüge, Lager, Prüfungen, IB‑Gebühren, optionale Online‑Kurse und bestimmte Nachmittagsangebote werden separat berechnet.
- SIS Basel‑Allschwil stellte den Betrieb zum Ende des Schuljahres 2025/26 ein; daher gelten die obigen Beträge als zuletzt veröffentlichte Angaben für diesen Standort (Stand: 16. März 2026).
(Ende der Gebührenübersicht)